Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben, da dieser im Reichstag den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der 60-jährige Politiker, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, wird beschuldigt, verfassungswidrige Kennzeichen verwendet zu haben. Die Immunität des Abgeordneten wurde im Oktober 2025 aufgehoben, was eine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft begrüßte der AfD-Abgeordnete am 22. Juni 2023 während einer Sitzung im Bundestag einen Parteikollegen im Garderobenbereich mit einem Hitlergruß, was in Deutschland und Österreich als illegal gilt. Es wird angenommen, dass der Angeklagte sich der Sichtbarkeit seiner Geste für andere bewusst war.

Im Oktober hob der Bundestag die Immunität von zwei weiteren AfD-Politikern, Stephan Brandner und Matthias Moosdorf, auf, was ebenfalls den Weg für strafrechtliche Ermittlungen freimachte. Im Fall von Moosdorf wird ein angeblicher Hitlergruß aufgeführt. Intern gab es zudem Konflikte um Moosdorf, der nach einer nicht genehmigten Reise nach Russland ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro zahlen musste.

Brandner, der stellvertretende AfD-Bundessprecher, steht unter dem Verdacht, eine Journalistin beleidigt zu haben. Er soll sie als “Faschistin” bezeichnet haben und verlor auch schon in der vorherigen Wahlperiode seine Immunität.

Diese aktuellen Entwicklungen im Umfeld der AfD verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen die Partei steht, während sie gleichzeitig in der öffentlichen Debatte über Verhaltensnormen innerhalb des Bundestags steht.

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